Audiogramm
Audiogramm Vorschriften
Das ICSD (International Committee of Sports for the Deaf) bietet das Wesentliche des olympischen Gedankens für die Gehörlose Bevölkerung mit seinem eigenem Motto: "Gleichberechtigt durch Sport"
Nur Gehörlose oder Schwerhörige Athleten dürfen bei Sommer oder Winter Deaflympics, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Schweizermeisterschaften und bei anderen ICSD-genehmigten Wettkämpfen teilnehmen.
Teilnehmer bei den Sportanlässen müssen sein:
- Gehörlos, festgelegter Hörverlust von mindestens 55dB pro Ton Durchschnitt (PTA) im besseren Ohr (3-Ton Echt Ton Durchschnitt um 500, 1000 und 2000 Hertz)
- Mitglied eines angeschlossenen nationalen Gehörlosensportverbandes und Bürger dieses Landes
Es ist für einen Teilnehmer strengstens verboten, jegliche Hörhilfen/Verstärkerung oder externe Cochlear Implantate während den Wettkämpfen zu verwenden. Es ist völlig klar, dass das Verwenden von Verstärkerungen im Sport einen Vorteil gegenüber den anderen bietet, die es nicht verwenden. Daher sind sie bei Wettkämpfen verboten.
Alle Audiogramm Formulare müssen richtig und persönlich sein und die Gültigkeit der Formulare muss von HNO-Arzt/Klinik mit einem Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
ICSD Audiogramm nur beim HNO-Arzt/Klinik ausstellen lassen. Audiogramme vom Akustiker werden nicht angenommen! Unvollständig ausgefüllte ICSD-Audiogramme werden nicht anerkannt!
Das Audiogramm und die Merkblätter für die Ausstellung finden Sie im Download Bereich.